Zusammenarbeit mit Gerichten
Die Zusammenarbeit mit den auftraggebenden Gerichten ist für das Institut von zentraler Bedeutung. Sie ist geprägt von Klarheit, Verlässlichkeit und einer sachlichen, professionellen Kommunikation.
Die Bearbeitung von Sachverständigenaufträgen erfolgt auf Grundlage des gerichtlichen Beweisbeschlusses. Der Auftrag wird geprüft und inhaltlich eingeordnet; etwaige Rückfragen zur Konkretisierung von Fragestellungen oder zu zeitlichen Rahmenbedingungen werden frühzeitig mit dem Gericht abgestimmt.
Während des laufenden Verfahrens erfolgt die Kommunikation mit dem Gericht zurückhaltend und auf das Erforderliche beschränkt. Das Institut wahrt konsequent seine Rolle als unabhängiger Sachverständiger. Vorläufige Bewertungen oder informelle Einschätzungen außerhalb des Gutachtens werden nicht abgegeben.
Besonderer Wert wird auf eine realistische Zeitplanung und eine fristgerechte Gutachtenerstattung gelegt. Sollte sich im Verlauf eines Verfahrens ein Anpassungsbedarf ergeben, erfolgt eine frühzeitige Information des Gerichts.
Gutachten werden klar strukturiert, nachvollziehbar begründet und in einer Sprache verfasst, die die gerichtliche Entscheidungsfindung unterstützt, ohne diese vorwegzunehmen. Ergänzungsfragen oder weitere gerichtliche Hinweise werden sorgfältig und zeitnah bearbeitet.
Die Zusammenarbeit versteht sich als Beitrag zu einem transparenten, sachgerechten und verlässlichen gerichtlichen Verfahren. Die Verantwortung für die Entscheidung verbleibt stets beim Gericht.