Ablauf der Begutachtung - Kindschaftssachen

Die gutachterliche Tätigkeit des Instituts für forensische Psychologie folgt einem klar strukturierten und transparenten Ablauf. Dieser orientiert sich am gerichtlichen Auftrag und dient einer verlässlichen, fristgerechten und nachvollziehbaren Bearbeitung von Sachverständigenaufträgen. 

Der Prozess beginnt mit der Beauftragung durch das Gericht mittels Beweisbeschluss. Nach Eingang des Auftrags erfolgt eine formale und inhaltliche Prüfung der Fragestellungen sowie des rechtlichen und zeitlichen Rahmens. Sofern erforderlich, werden Rückfragen zur Konkretisierung mit dem Gericht abgestimmt. 

Nach Annahme des Auftrags schließt sich die organisatorische Vorbereitung der Begutachtung an. Dazu gehören insbesondere die Sichtung der Akten, die Planung der Untersuchungsschritte sowie die Terminierung der Gespräche mit den Beteiligten. Diese werden transparent über Ablauf, Rolle des Sachverständigen und Rahmenbedingungen informiert. 

Die Durchführung der Begutachtung erfolgt auf Grundlage wissenschaftlich anerkannter Methoden der forensischen Psychologie. Art und Umfang der Untersuchung richten sich nach dem gerichtlichen Auftrag und der individuellen Fallkonstellation. 

Im Anschluss erfolgt die fachliche Auswertung und Einordnung der erhobenen Befunde. Die gutachterlichen Schlussfolgerungen werden strukturiert hergeleitet und auf die gerichtlichen Fragestellungen bezogen. Vor Abschluss des Gutachtens wird eine interne Qualitätssicherung vorgenommen. 

Die Gutachtenerstattung erfolgt fristgerecht in schriftlicher Form. Das Gutachten ist klar gegliedert, nachvollziehbar begründet und so formuliert, dass es die gerichtliche Entscheidungsfindung unterstützt, ohne diese vorwegzunehmen. Ergänzungsfragen des Gerichts werden sorgfältig und zeitnah bearbeitet.