Selbstverständnis

Das Institut für forensische Psychologie versteht sich als unabhängige, wissenschaftlich fundierte Einrichtung zur Unterstützung gerichtlicher Entscheidungsprozesse. Die Arbeit erfolgt auf Grundlage des gerichtlichen Auftrags und unter Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien. 

Gutachten dienen der sachlichen Aufklärung psychologisch relevanter Fragestellungen im familiengerichtlichen Verfahren. Sie werden transparent, nachvollziehbar und methodisch kontrolliert erstellt. Das Institut wahrt eine professionelle Distanz zu den Konfliktlagen der Beteiligten und berücksichtigt die berechtigten Interessen aller Verfahrensbeteiligten. 

Ein zentrales Leitprinzip der Tätigkeit ist die konsequente Orientierung am Kindeswohl. Kinder und Jugendliche werden als eigenständige Subjekte mit eigenen Bedürfnissen, Rechten und Entwicklungsperspektiven verstanden. 


Fachliche Leitung 

Maurice Bilgeri leitet das Institut für forensische Psychologie und ist als psychologischer Sachverständiger für Gerichte tätig. Er studierte Psychologie an der Universität Bremen und schloss das Studium mit dem Master of Science (M.Sc.) mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie ab. Er war mehrere Jahre in der stationären Kinder- und Jugendhilfe tätig und arbeitete in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, die Opfer sexueller Gewalt geworden waren. In diesem Zusammenhang erwarb er die Zertifizierung als Fachpsychologe für Kinder- und Jugendhilfe.


Ein weiteres Masterstudium der Rechtspsychologie absolvierte er an der Psychologischen Hochschule Berlin mit den Schwerpunkten Familienrechtspsychologie und Aussagepsychologie.


Seit mehreren Jahren ist Maurice Bilgeri als psychologischer Sachverständiger für die Justiz tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Erstellung familienpsychologischer Gutachten in Kindschaftssachen sowie in der Erstellung aussagepsychologischer Glaubhaftigkeitsgutachten.


Organisationsstruktur

Neben der Institutsleitung sind im Institut weitere psychologische Sachverständige tätig, die auf unterschiedliche Bereiche der forensischen Psychologie spezialisiert sind und eigenständig gutachterliche Aufträge bearbeiten. Dadurch wird eine fachliche Spezialisierung sowie eine verlässliche Bearbeitung auch umfangreicher oder paralleler gerichtlicher Aufträge ermöglicht.


Die sachverständige Tätigkeit wird organisatorisch durch qualifizierte Fachkräfte unterstützt, insbesondere aus den Bereichen Kinderschutz, Pädagogik und sozialpädagogischer Praxis. Diese Mitarbeitenden übernehmen unterstützende Aufgaben bei organisatorischen und vorbereitenden Tätigkeiten, etwa in der Terminorganisation, der Dokumentation sowie in der Vorbereitung einzelner Untersuchungsschritte.

Die Durchführung der fachlich maßgeblichen Untersuchungsschritte, insbesondere Explorationen, diagnostische Einschätzungen, methodische Entscheidungen sowie die Auswertung der erhobenen Befunde und die gutachterlichen Schlussfolgerungen erfolgen ausschließlich durch den jeweils vom Gericht bestellten Sachverständigen. Die fachliche Verantwortung für Inhalt, Methodik und Ergebnis des Gutachtens liegt damit vollständig bei der bestellten sachverständigen Person.


Diese Struktur gewährleistet eine klare fachliche Verantwortung, transparente Arbeitsabläufe sowie eine professionelle organisatorische Unterstützung der gutachterlichen Tätigkeit.