Rechtspsychologische Begutachtung und wissenschaftliche Aufarbeitung familiengerichtlicher Konfliktlagen 

Das Institut für forensische Psychologie arbeitet an der Schnittstelle von Psychologie, Recht und Forschung. Neben der rechtspsychologischen Begutachtung in familiengerichtlichen Verfahren befasst sich das Institut auch mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung familienpsychologischer Konfliktdynamiken sowie mit präventiver Aufklärung zu kindeswohlrelevanten Themen im Kontext familiärer Konflikt- und Belastungssituationen.


Rechtspsychologische Begutachtung 

Die Tätigkeit erfolgt auf Grundlage gerichtlicher Beauftragung und ist den Grundsätzen fachlicher Neutralität, wissenschaftlicher Fundierung und methodischer Nachvollziehbarkeit verpflichtet.


Kindschaftspsychologische Gutachten 

Ein Schwerpunkt der praktischen Tätigkeit liegt in Kindschaftssachen, in denen psychologische Fragestellungen für die gerichtliche Entscheidungsfindung von wesentlicher Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere Fragen des Kindeswohls, der Kindeswohlgefährdung, der Erziehungsfähigkeit sowie der familiären Konfliktdynamik. Ziel der Begutachtung ist es, Gerichten eine sachlich fundierte und rechtlich anschlussfähige Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen, ohne die gerichtliche Verantwortung vorwegzunehmen.

Aussagepsychologische Gutachten 

Darüber hinaus erstellt das Institut aussagepsychologische Gutachten in straf- und familiengerichtlichen Verfahren, insbesondere zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen. Auch diese Tätigkeit erfolgt ausschließlich auf Grundlage anerkannter wissenschaftlicher Standards der forensischen Psychologie.

Fachliche Arbeit und wissenschaftliche Reflexion 

Neben der gutachterlichen Tätigkeit versteht sich das Institut zugleich als Ort fachlicher Reflexion und wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit familienpsychologischen Konfliktlagen und Fragen des Kinderschutzes. Erkenntnisse aus der praktischen Tätigkeit werden systematisch aufgearbeitet und in fachliche Beiträge, wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie präventive Informationsformate überführt.


Fachliche Projekte 

Darüber hinaus beteiligt sich das Institut an fachlichen Projekten zur wissenschaftlichen Aufarbeitung und verständlichen Vermittlung psychologischer Erkenntnisse im Bereich familiengerichtlicher Konfliktlagen und des Kinderschutzes. Ziel solcher Projekte ist es, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse für Praxis, Fachöffentlichkeit und betroffene Familien in nachvollziehbarer Form zugänglich zu machen. 

Durch diese Verbindung von rechtspsychologischer Praxis, wissenschaftlicher Analyse und verständlicher Aufklärung leistet das Institut einen Beitrag zur sachlichen Einordnung komplexer familiengerichtlicher Konfliktlagen und zur Stärkung kindeswohlorientierter Perspektiven in Fragen des Familien- und Kinderschutzes.